Kanzlei Kaiser

Das gerichtliche Mahnverfahren

Wenn Sie es wünschen beantrage ich einen gerichtlichen Mahnbescheid beim zuständigen Gericht. Das gerichtliche Mahnverfahren ist eine schnelle und günstige Alternative zum Prozess vor einem Zivilgericht. Das Verfahren wird durchgeführt, ohne dass geprüft wird ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht. Zunächst soll erreicht werden, dass der Schuldner zahlt. Am Ende des Mahnverfahrens steht jedoch der Vollstreckungsbescheid, mit dem Sie als Gläubiger ihre Geldforderung mit dem Gerichtsvollzieher eintreiben lassen können.

Dazu müssen Sie nicht die komplizierten Formulare ausfüllen. Dies erledige ich und beantrage für Sie den Mahnbescheid. Dies erspart Ihnen in der Praxis viel Zeit.

Die Kosten im gerichtlichen Verfahren richten sich nach der Höhe Ihrer Forderung. Je höher die Forderung, desto höher die absoluten Kosten des Verfahrens. Somit sind auch relativ niedrige Forderungsbeträge sinnvoll verfolgbar.

Bei Verurteilung Ihres Schuldners hat dieser auch die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Schreiben Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich direkt an, um ihren Schuldner mit dem gerichtlichen Mahnverfahren zur Zahlung zu bewegen.

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Rechtsanwalt Marcel Kaiser
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