Wer sein Inkasso selbst betreibt, bürdet sich Arbeit auf, die er nicht bezahlt bekommt. Die Eintreibung ist meist mit erheblichem Zeit- und Personalaufwand verbunden und belastet den Geschäftsablauf und nicht zuletzt die eigenen Nerven.
Ich, als Rechtsanwalt, kann jedoch ihre Forderungen eintreiben und meine Kosten als Verzugsschaden bei Ihrem Schuldner geltend machen.
In den meisten Fällen genügt ein einfaches anwaltliches Mahnschreiben mit dem Anwaltsbriefkopf, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Dies ist betriebswirtschaftlich für Sie von Vorteil und schont Ihre Nerven. Schreiben Sie mir einfach eine E-Mail. Sie können mich natürlich auch direkt anrufen. Nach Prüfung des Sachverhaltes ergeht grundsätzlich noch am selben Tag ein anwaltliches Mahnschreiben an ihren Schuldner.
Sollte der Schuldner wider Erwarten Ihre Forderung nicht begleichen, leite ich auf ihren Wunsch hin das gerichtliche Mahnverfahren ein. In diesem Falle erwirke ich für Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid, der dem Schuldner zugeschickt wird. Der Schuldner hat daraufhin die Möglichkeit seine Schulden bei ihnen zu begleichen oder innerhalb von 2 Wochen Widerspruch einzulegen. Macht er von dieser Möglichkeit Gebrauch, können sie ihre Forderung im Wege eines Prozesses vor dem Zivilgericht geltend machen. Auch hier stehe ich Ihnen beratend zur Seite.
Hat der Schuldner jedoch nicht oder -in Betracht der kurzen Frist von 2 Wochen- verspätet Widerspruch erhoben, so erläßt das Gericht einen Vollstreckungsbescheid gegen den Schuldner. Der Vollstreckungsbescheid steht einem Urteil gleich, und wir können sofort in das Vermögen des Schuldners zwangsvollstrecken. Das heißt, der Gerichtsvollzieher stattet Ihrem Schuldner einen Besuch ab, und ich leite die Pfändung seiner Vermögenswerte ein. Sollte kein Vermögen mehr vorhanden sein, beantrage ich auf ihren Wunsch die Abgabe der eidessstattlichen Versicherung. Dies hat erhebliche negative Auswirkungen für den Schuldner. Beispielsweise kann der Schuldner dann selbst Handyverträge nicht mehr abschließen. Oftmals versucht der Schuldner daher alles, um dies zu verhindern und begleicht letztendlich ihre Forderung doch noch.
Das gerichtliche Mahnverfahren ist somit eine schnelle und günstige Methode, um Ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen und zeigt Ihrem Schuldner -wie das anwaltliche Mahnschreiben- dass Sie es ernst meinen. Und bedenken Sie:
Auch die Kosten für den gerichtlichen Mahnbescheid sind grundsätzlich vom Schuldner zu tragen!
Als äußerst wichtig erachte ich, Forderungen bei der Vollstreckung auch zu realisieren. Dazu bediene ich mich geeigneten Recherchemethoden, um den Schuldner dazu zu bewegen, seine Verbindlichkeiten zu begleichen. So zählen beispielsweise Ermittlungen durch eine Detektei oder Nachforschungen im Internet zu den Möglichkeiten.
Gewerbetreibenden biete ich die Möglichkeit, die Anwaltsvergütung zu stunden, bis die Forderung nebst Rechtsverfolgungskosten tatsächlich beigetrieben ist.
Schreiben Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich direkt an, um ihren Schuldner mit einer anwaltlichen Mahnung oder einem gerichtlichen Mahnbescheid überzeugend und schnell zur Zahlung zu bewegen.
Kanzlei Kaiser / Saint-Priest-Str. 21 / 63165 Mühlheim am Main / Telefon: 06108 90 80 82